Kommerzielle Prospektion und CNIL:
Was Sie wissen müssen

Für die gewerbliche Prospektion gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. In Frankreich ist es die CNIL, die dafür sorgt, dass die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden. Die CNIL hat die Aufgabe, Unternehmen bei ihrem Compliance-Prozess zu informieren und zu unterstützen. Sie überwacht zudem die Rechte der Nutzer im Hinblick auf die Datenverarbeitung und verfügt über Kontroll- und Sanktionsbefugnisse bei Verstößen. Wie können Sie Ihre kommerziellen Akquisemaßnahmen mit den Anforderungen der CNIL in Einklang bringen? Was müssen Sie über B2B-Prospecting im Zeitalter der DSGVO wissen?

Zusammenfassung des Artikels

Was ist die CNIL?

Die CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) ist eine 1978 gegründete unabhängige Verwaltungsbehörde, die für den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer in der digitalen Welt zuständig ist.

Es spielt eine regulatorische Rolle in Datenschutzfragen. Es unterstützt Fachleute bei der Einhaltung von Vorschriften. Und es hilft auch Einzelpersonen, ihre Daten besser zu kontrollieren.

In der Praxis hat die CNIL vier Aufgaben:

  • Informieren und Rechte schützen: Es reagiert auf Anfragen von Einzelpersonen und Unternehmen. Ihr Auftrag besteht in der kontinuierlichen Information ihrer Zielgruppen, beispielsweise durch Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur DSGVO. Es stellt sicher, dass die Personen Zugriff auf die Datenverarbeitung haben, die sie betrifft, und bearbeitet die an sie gerichteten Beschwerden.
  • Unterstützung der Compliance: Bevor die CNIL eine Sanktionsfunktion hat, übernimmt sie eine Regulierungsfunktion. Es hilft Unternehmen, die Gesetzgebung einzuhalten.
  • Antizipieren und innovieren: CNIL interessiert sich für schwache Signale und aufkommende Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Es arbeitet vorgelagert mit Unternehmen zusammen, um die Entwicklung von Lösungen zu fördern, die personenbezogene Daten respektieren.
  • Kontrolle und Sanktion: Die CNIL überprüft, ob die Datenverarbeiter das geltende Recht anwenden. Bei Nichteinhaltung kann sie die betroffenen Organisationen verwarnen, benachrichtigen und sanktionieren.

Kommerzielle Prospektion und personenbezogene Daten (DSGVO)

Die CNIL befragt die Prospektionsaktivitäten insbesondere von Unternehmen. Tatsächlich müssen Unternehmen für die Akquise intern eine Datenbank mit personenbezogenen Daten aufbauen, kaufen oder mieten.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen, die identifiziert werden kann oder über diese Daten direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Beispielsweise sind E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Beruf, Alter und Geschlecht einer Person personenbezogene Daten. Auch im Internet erhobene Verhaltensdaten, beispielsweise im Rahmen einer Inbound-Marketing-Strategie, sind personenbezogene Daten, sofern sie mit einer Identität verknüpft sind.

Folglich unterliegt jedes Unternehmen bei seinen Akquisemaßnahmen den Compliance-Anforderungen der CNIL und kann bei Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt werden.

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 hat bei Fachleuten viele Fragen aufgeworfen. Tatsächlich befürchteten viele, dass die neue Gesetzgebung Auswirkungen auf ihre Prospektionsaktivitäten haben würde.

Tatsächlich verschärft die DSGVO die Pflichten von Unternehmen auf vier Ebenen:

  • Datenerhebungsmethoden: Im B2B-Bereich wird eine vorherige Zustimmung empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
  • Das Recht auf Zugriff auf Daten: Kontakte müssen auf Anfrage Zugriff auf Informationen über sich selbst haben.
  • Das Recht auf Vergessenwerden: Kontakte können jederzeit die Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragen.
  • Meldepflicht: Im Falle eines Datenlecks müssen Sie die betroffenen Kontakte innerhalb von 72 Stunden informieren.

Die DSGVO ändert jedoch nichts an den Regeln für E-Mail-Marketing. In diesem Punkt stammen die geltenden Vorschriften aus der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, die in Artikel L.34-5 des französischen Gesetzbuchs für Post und elektronische Kommunikation in französisches Recht umgesetzt wurde.

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Wie passen Sie Ihre Prospektion an die Anforderungen der CNIL an?

Die Maßnahmen der CNIL zielen darauf ab, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu kontrollieren. Unter „Datenverarbeitung“ versteht man jeden Vorgang oder jede Gruppe von Vorgängen, die personenbezogene Daten betreffen. Dies betrifft die gesamte Datenreise: Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Aufbewahrung, Änderung, Extraktion, Konsultation, Nutzung usw.)

Daher muss die Pflege einer Interessentendatei, einer Kundendatenbank oder die Erfassung von Daten über Formulare im Internet den Anforderungen der CNIL entsprechen.

Erstens muss jede Datenverarbeitung einen klaren und konkreten Zweck haben. Dieser Zweck muss selbstverständlich rechtmäßig, aber auch im Hinblick auf Ihre berufliche Tätigkeit legitim sein.

Zweitens: Wenn Sie Daten sammeln, müssen Sie Ihre Kontakte darüber informieren können, wie Sie ihre persönlichen Daten verwenden. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass die Daten in einer Weise verwendet werden, die ihre Privatsphäre respektiert.

Daher muss eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung mehrere Anforderungen erfüllen:

  • Relevanz: Sind die erhobenen Daten für den Zweck wirklich notwendig?
  • Transparenz: Wurden die Personen, deren Daten verarbeitet werden, vorab klar und deutlich informiert?
  • Wahrung der Rechte: Können die Rechte auf Auskunft, Auskunft und Löschung der Daten gewährleistet werden?
  • Datenkontrolle: Sind die Weitergabe und Weitergabe von Daten geregelt und vertraglich geregelt?
  • Sicherheit: Reichen die IT-Sicherheitsmaßnahmen aus, um den Datenschutz zu gewährleisten?

In der Praxis verlangt die DSGVO nun von Unternehmen, ein Verzeichnis der durchgeführten Verarbeitungsvorgänge zu führen. Vor allem aber wirft die Gesetzgebung Fragen zu zwei entscheidenden Punkten auf: zum Begriff der Einwilligung und zum Widerspruchsrecht.

Die Regeln für die B2B-Prospektierung

Für B2B-Profis hat die DSGVO die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht verändert. Als Grundsatz gelten stets die vorherige Unterrichtung und das Widerspruchsrecht. Bei der Erfassung der E-Mail-Adresse müssen Sie die Person darüber informieren, dass ihre E-Mail-Adresse für Marketingzwecke verwendet wird. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass sie dieser Nutzung auf einfache und kostenlose Weise widersprechen kann.

In der Praxis wird die ausdrückliche Zustimmung des Interessenten (Opt-in) von der CNIL dringend empfohlen, ist jedoch im B2B-Bereich (im Gegensatz zum B2C-Bereich) nicht zwingend erforderlich. Daher ist es weiterhin zulässig, Opt-out-E-Mails zu versenden, sofern:

  • Informieren Sie sich über die Bedingungen der Datenverarbeitung
  • Respektieren Sie das Widerspruchsrecht
  • Stellen Sie sicher, dass der Zweck der Werbung mit dem Beruf des Interessenten in Zusammenhang steht

In jedem Fall müssen Sie in jeder E-Mail Folgendes angeben:

  • Die Identität des Emittenten
  • Eine einfache Möglichkeit, den Erhalt zukünftiger Nachrichten abzubestellen (z. B. in Form eines Abmeldelinks am Ende der Nachricht)

Welche Auswirkungen hat der Kauf oder die Miete einer Datenbank?

Wenn Sie eine gekaufte oder gemietete Prospektionsdatei nutzen, führen Sie Datenverarbeitungsvorgänge durch. Sie sind jedoch nicht an der Datenerfassungsphase beteiligt.

Dennoch sind Sie bei der Kontaktaufnahme mit Interessenten per E-Mail in Ihrem Namen verpflichtet, die geltenden Vorschriften und im Idealfall die ethischen Empfehlungen der CNIL zu respektieren.

Wenn Sie zum ersten Mal mit den Kontakten auf der Liste kommunizieren, müssen Sie ihnen mitteilen, wie sie ihre Rechte ausüben können, einschließlich des Rechts auf Widerspruch, und die Quelle der verwendeten Daten angeben.

Dann sollte jede Ihrer Nachrichten Folgendes enthalten:

  • Die Erwähnung Ihres Unternehmens
  • Der Grund, warum der Kontakt eine Mitteilung von Ihnen erhält
  • Ein Objekt, das mit dem Beruf der kontaktierten Person in Zusammenhang steht
  • Ein Abmeldelink

Sie müssen Ihre Datei außerdem regelmäßig aktualisieren und dabei die Abmeldeanfragen der Kontakte berücksichtigen.

Wählen Sie einen Anbieter, der Gesetze und Ethik respektiert

Die Zustimmung der Kontakte wird von der CNIL nur im B2B empfohlen. Wenn Sie jedoch einen Dienstleister für den Kauf oder die Miete einer Datei suchen, ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie erfahren, wie die Daten erfasst werden.

Selbstverständlich können Sie Interessenten auch über Nicht-Opt-in-Listen kontaktieren. Aber Vorsicht vor den Konsequenzen.

Die meisten E-Mail-Dienste verfügen über leistungsstarke Algorithmen, die es ihnen ermöglichen, Nicht-Opt-in-Basen oder Listen zu erkennen, die bereits stark überlastet sind. Wenn Sie sich an einen skrupellosen Anbieter wenden, besteht die Gefahr, dass Sie auf die schwarze Liste gesetzt werden. Ihre E-Mails landen direkt im Spam-Ordner und Ihre Zustellbarkeit wird nachhaltig beeinträchtigt.

Sollten Ihre Nachrichten dennoch in den Posteingängen Ihrer Empfänger ankommen, besteht außerdem die Gefahr, dass diese diese als Spam melden.

Es empfiehlt sich daher, beim Dienstleister nachzufragen, woher die Daten stammen. Darüber hinaus sollten Sie auch an einer fein segmentierten Liste arbeiten. Tatsächlich verlangt die CNIL, dass Aufforderungen in direktem Zusammenhang mit der Position der kontaktierten Person stehen.

Durch eine gute Segmentierung wird Ihr Kontakt natürlicher. Schließlich haben natürlich auch die Relevanz und Qualität der Botschaft einen Einfluss auf die Reaktion und das Engagement der Kontakte.

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Wie gewährleistet Magileads den Datenschutz?

MagiLeads stellt seinen Kunden eine Datenbank mit 5 Millionen B2B-Kontakten zur Verfügung.

Diese Datenbank umfasst B2B-Entscheider (Führungskräfte, Unternehmensleiter, Personalleiter, Marketingleiter etc.). Es besteht aus Daten, die im Internet gesammelt und dann nach einem bestimmten Algorithmus aggregiert und strukturiert werden.

Daher handelt es sich bei den in unserer Datenbank enthaltenen Daten um öffentliche Daten, die für alle im Internet zugänglich sind und die wir durchsuchen und strukturieren.

Im Gegensatz zu einigen gekauften Datenbanken bieten wir Ihnen Zugriff auf eine viel größere und kontinuierlich aktualisierte Datenbank.

Zweitens liegt es in Ihrer Verantwortung, die Daten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, ordnungsgemäß zu nutzen. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen verpflichten Sie zur Einhaltung der geltenden Vorschriften und insbesondere zu:

  • Um die Zustimmung der Personen einzuholen, die per E-Mail beworben werden;
  • Um es den Empfängern zu ermöglichen, ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung und Löschung der sie betreffenden Informationen einfach und kostenlos auszuüben
  • Geben Sie ausdrücklich die Identität des Unternehmens an, das die Nachricht sendet, und erwähnen Sie ein Thema im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
  • Fügen Sie einen sichtbaren und effektiven Abmeldelink für jede E-Mail hinzu, die von der Magileads-Plattform gesendet wird
  • Aktualisieren Sie Ihre Interessentendatei regelmäßig, indem Sie Anfragen zur Änderung oder Löschung personenbezogener Daten von Empfängern berücksichtigen

Indem wir diese bewährten Praktiken sehr genau einhalten, garantieren wir langfristig eine optimale Nutzung unserer Dienstleistungen. Tatsächlich behalten wir uns das Recht vor, jeden Kunden auszuschließen, der diese Regeln nicht beachtet, um unsere Datenbank nicht zu beeinträchtigen.

Die CNIL gewährleistet den Schutz personenbezogener Daten der Bürger. Es ist an allen Datenverarbeitungsvorgängen beteiligt, von den Methoden der Informationserhebung bis zu deren Verwendung bei der kommerziellen Akquise. Folglich kann die B2B-Prospektierung nur innerhalb des von der CNIL garantierten rechtlichen Rahmens gestaltet werden. Durch die Anwendung von Praktiken, die die Empfehlungen der Behörde respektieren, schützen Sie sich vor möglichen Sanktionen. Auch ethische Überlegungen sollten Sie bei der Auswahl eines Datenanbieters leiten.

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